Fördergelder im Rahmen einer Baufinanzierung
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Baufinanzierung

Neben dem Eigenkapital und dem von der finanzierenden Bank zur Verfügung gestellten Fremdkapital spielen auch Fördergelder eine wichtige Rolle im Rahmen der Baufinanzierung. Spezielle Förderbanken gewähren zinsgünstige Kredite für bestimmte Bau- oder Renovierungs- und Sanierungsmaßnahmen, insbesondere wenn nach ökologischen Gesichtspunkten gebaut wird. Klassischerweise werden Fördermittel vergeben, wenn beispielsweise Maßnahmen im Bereich der Wärmedämmung, im Sanitär- und Elektrobereich oder zur Nutzung von erneuerbaren Energien bei bestehenden Immobilien vorgenommen oder Immobilien etwa als Passivhaus oder Energiesparhaus errichtet werden. Zudem werden meist dann Fördergelder gewährt, wenn eine Immobilie alten- oder behindertengerecht errichtet oder umgebaut wird. Daneben können Zuschüsse von regionalen Ämtern beantragt werden, wenn Maßnahmen ergriffen werden, um eine bestehende Immobilie instand zu setzen oder zu erhalten, wobei es für denkmalgeschützte Objekte weitere, spezielle Förderprogramme gibt. Allerdings gilt für die Fördergelder, dass diese im Regelfall nicht direkt an den Finanzierungsnehmer ausbezahlt, sondern über die finanzierende Bank als Vermittler als Baustein in die Baufinanzierung integriert werden. Des weiteren müssen Fördergelder, die immer auch an bestimmte Voraussetzungen und teils recht strenge Auflagen gebunden sind, vor Beginn einer Baumaßnahme beantragt werden, eine nachträgliche oder rückwirkende Beantragung ist in aller Regel ausgeschlossen. Recht neu ist die staatliche Förderung in Form der Riester-Förderung für den Bau oder den Erwerb von selbstgenutztem Wohneigentum. Das im Rahmen der Riester-Rente angesparte Guthaben kann künftig für die Errichtung oder den Kauf des Eigenheims und auch die Darlehenstilgung entnommen werden. Bei einer bereits vorhandenen Immobilie, die selbst genutzt wird, können die gewährten Riester-Zulagen daneben unmittelbar für die Tilgung der Baufinanzierung eingesetzt werden. Allerdings kann sich die nachgelagerte Besteuerung der Riester-Förderung nachteilig auswirken, auch wenn in der Auszahlungsphase zwischen einer jährlichen Besteuerung oder einer einmaligen Begleichung der Steuerschuld mit entsprechendem Rabatt gewählt werden kann.