|
|
Baufinanzierung
Neben dem Eigenkapital und dem von der finanzierenden Bank zur Verfügung
gestellten Fremdkapital spielen auch Fördergelder eine wichtige Rolle im
Rahmen der Baufinanzierung. Spezielle Förderbanken gewähren zinsgünstige
Kredite für bestimmte Bau- oder Renovierungs- und Sanierungsmaßnahmen,
insbesondere wenn nach ökologischen Gesichtspunkten gebaut wird.
Klassischerweise werden Fördermittel vergeben, wenn beispielsweise Maßnahmen
im Bereich der Wärmedämmung, im Sanitär- und Elektrobereich oder zur Nutzung
von erneuerbaren Energien bei bestehenden Immobilien vorgenommen oder
Immobilien etwa als Passivhaus oder Energiesparhaus errichtet werden. Zudem
werden meist dann Fördergelder gewährt, wenn eine Immobilie alten- oder
behindertengerecht errichtet oder umgebaut wird. Daneben können Zuschüsse
von regionalen Ämtern beantragt werden, wenn Maßnahmen ergriffen werden, um
eine bestehende Immobilie instand zu setzen oder zu erhalten, wobei es für
denkmalgeschützte Objekte weitere, spezielle Förderprogramme gibt.
Allerdings gilt für die Fördergelder, dass diese im Regelfall nicht direkt
an den Finanzierungsnehmer ausbezahlt, sondern über die finanzierende Bank
als Vermittler als Baustein in die Baufinanzierung integriert werden. Des
weiteren müssen Fördergelder, die immer auch an bestimmte Voraussetzungen
und teils recht strenge Auflagen gebunden sind, vor Beginn einer Baumaßnahme
beantragt werden, eine nachträgliche oder rückwirkende Beantragung ist in
aller Regel ausgeschlossen. Recht neu ist die staatliche Förderung in Form
der Riester-Förderung für den Bau oder den Erwerb von selbstgenutztem
Wohneigentum. Das im Rahmen der Riester-Rente angesparte Guthaben kann
künftig für die Errichtung oder den Kauf des Eigenheims und auch die Darlehenstilgung
entnommen werden. Bei einer bereits vorhandenen Immobilie, die selbst
genutzt wird, können die gewährten Riester-Zulagen daneben unmittelbar für
die Tilgung der Baufinanzierung
eingesetzt werden. Allerdings kann sich die nachgelagerte Besteuerung der
Riester-Förderung nachteilig auswirken, auch wenn in der Auszahlungsphase
zwischen einer jährlichen Besteuerung oder einer einmaligen Begleichung der
Steuerschuld mit entsprechendem Rabatt gewählt werden kann.
|
|